Die richtige Behandlung

für unsere Allerjüngsten.

Je früher desto besser!

 

Der günstigste Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Frühbehandlung ist meist um das 6. Lebensjahr herum, wenn die ersten bleibenden Backenzähne und Frontzähne durch-

brechen. Es können jetzt sehr gut sowohl im Frontzahnbereich als auch im Seitenzahnbereich relativ schnell und unkompliziert vorhandene Kreuzbisse behandelt werden. Eine Behandlung extremer Vorbisse, bei denen eine erhöhte Unfallgefahr insbesondere für die oberen, vorderen Frontzähne besteht, kann jetzt schon begonnen werden.

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Wissens-wertes

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Die kieferorthopädische Prophylaxe versucht die Entstehung von Zahn- und Kieferfehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.

Viele Fehlstellungen haben ihre Ursache häufig schon im frühen Kindesalter.

Bekannte Beispiele dafür sind:

  • Lutschangewohnheiten

    Wenn ihr Kind eine Lutschangewohnheit über das 3. Lebensjahr hinaus beibehält, kann sie die Kiefer derart zu einem sogenannten Vorbiss des Oberkiefers oder einem offenen Biss verformen. Sind bei einem Vorbiss die oberen Frontzähne schon soweit vorgerückt, dass sie auf die untere Lippe beißen, so wird das den Vorbiss durch den ständig vorhandenen Druck der unteren Lippe weiter verschlimmern.

  • Sprachstörungen

    Ein offener Biss kann auf der anderen Seite Sprach- und Schluckstörungen verursachen oder bereits vorhandene noch verschlechtern. Wir bieten unseren kleinen Patienten Möglichkeiten an, von diesen schlechten Angewohnheiten wegzukommen.

  • Atemprobleme

    Atmet ihr Kind gewohnheitsmäßig durch den Mund oder schläft nachts mit offenem Mund, so kann dies einerseits zu einer Schwäche der Gesichtsmuskulatur oder andererseits zu einer Unterentwicklung des Oberkiefers und damit verbunden zu einem Kreuzbiss führen.

    Hier ist eine rechtzeitige Abklärung durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich, ob die Belüftungswege über die Nase frei sind.

  • Milchzähne

    Die Milcheckzähne und Milchbackenzähne haben die wichtige Aufgabe, den Platz für die nachfolgenden, bleibenden Zähnen zu halten, deshalb sollten sie auch bis zum Beginn der zweiten Zahnwechselperiode im Gebiss verbleiben, die meist im Zeitraum vom 9. bis 11. Lebensjahr eintritt. Gehen dennoch diese Milchzähne vor Beginn der zweiten Wechselgebissperiode verloren, zum Beispiel durch Karies oder eitrige Wurzelentzündungen, so können erhebliche Platzverluste eintreten, die unbehandelt zur Folge haben können, dass im bleibenden Gebiss dann zur korrekten Einstellung bis zu vier bleibende Zähne entfernt werden müssen.

    Um dies zu verhindern, sollte bereits bei drohendem Verlust bis zum Durchbruch des Zahne ein Lückenhalter eingesetzt werden, dabei handelt es sich um ein abnehmbares Gerät, das Ihr Kind nur nachts während des Schlafes tragen muss.

     

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